Fördermöglichkeiten für Streuobstwiesen in Niedersachsen

 

Wenden Sie sich gerne an uns! Bis zum Ende des Projekts „Zusammenarbeit zur Erhaltung von Streuobstwiesen in Niedersachsen" im Jahr 2023 können Sie sich für Fragen der Pflege, der Erweiterung oder der Neuanlegung einer Streuobstwiese gerne an uns wenden:

 

BUND

Sabine Washof (Projektleiterin)

Tel.: (04141) 51 39 92

E-Mail:  Sabine.Washof@nds.bund.net

www.streuobstwiesen-buendnis-niedersachsen.de

www.bund-niedersachsen.de

 

Sollten Sie in der Landwirtschaft zu Hause sein, steht das Kompetenzzentrum Ökolandbau Niedersachsen GmbH Ihnen beratend und unterstützend zur Seite:

Sarah Ahrens

Tel.: (04262) 95 93 84

E-Mail: s.ahrens@oeko-komp.de

www.oeko-komp.de

 

 

Weitere Fördermöglichkeiten

 

 NIEDERSÄCHSISCHE BINGO-UMWELTSTIFTUNG 

  • Gefördert werden kleine und größere Projekte, wobei immer ein Eigenanteil zu leisten ist
  • Zuwendungsempfänger: juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Kommunen)
  • Streuobstwiesen sind ein Förderschwerpunkt im Förderbereich Umwelt

 

Weitere Informationen und Antragsunterlagen:

Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung

Emmichplatz 4
30175  Hannover
Tel. 0511-897697-0
Fax: 0511-897697-11
umwelt@bingostiftung.de
www.bingo-umweltstiftung.de/umwelt-und-naturschutz/

Förderrichtlinien der Bingo-Umweltstiftung (PDF, 98 KB)

Anlage zu den Förderrichtlinien - Förderzweck Umwelt- und Naturschutz (PDF, 109 KB)

 

 

 LANDESFÖRDERUNG 

Das Land Niedersachsen vergibt Mittel im Rahmen verschiedener EU-Programme zur Förderung des ländlichen Raumes und des Natur- und Umweltschutzes.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zu den Fördermöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Umweltministeriums.

 

 

 DEUTSCHE BUNDESSTIFTUNG UMWELT (DBU) 

  • Förderungen verschiedener Umweltthemen
  • Zuwendungsempfänger: Natürliche juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z. B. Vereine und Hochschulen); im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen gefördert

 

Förderfähig sind Vorhaben, die:

  • sich klar vom gegenwärtigen Stand der Forschung und Technik abgrenzen und eine Weiterentwicklung darstellen (Innovation);
  • für eine breite Anwendung geeignet sind und sich unter marktwirtschaftlichen Konditionen zeitnah umsetzen lassen (Modellcharakter);
  • neue, ergänzende Umweltentlastungspotentiale erschließen (Umweltentlastung);
  • der Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes dienen.

 

Förderungen für Streuobstwiesen sind unter folgenden Punkten denkbar:

Förderthema 11 Naturschutz und nachhaltige Naturnutzung in Nutzlandschaften und Schutzgebieten

Förderfähig sind insbesondere:

  • Konzepte und Instrumente zur Bündelung und Priorisierung regionaler Naturschutzziele sowie deren Operationalisierung auf Landschafts- und Betriebsebene, auch im Kontext nachhaltiger Regionalentwicklung;
  • Entwicklung und Erprobung von Biotopmanagementmaßnahmen und ‑instrumenten für extensiv genutzte und/oder halbnatürliche Lebensräume sowie Schutzgebiete;
  • Weiterentwicklung und Anwendung innovativer Technologien zur naturschutzgerechten Optimierung land- und forstwirtschaftlicher Produktionsprozesse;
  • neue Formen der Informations- und Wissensbereitstellung für Landnutzer, Berater und Fachbehörden unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure;
  • Entwicklung und Umsetzung von Biotopverbundsystemen und -strukturen und von Maßnahmen des Arten- und Biotopschutzes;
  • Konzepte und Instrumente zur Wildnisentwicklung;
  • Vorhaben mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche, die die Bearbeitung von Herausforderungen im Biodiversitätsschutz unter Nutzung innovativer und modellhafter Vermittlungsmethoden in den Mittelpunkt stellen.

Förderthema 12 Bewahrung und Sicherung national wertvoller Kulturgüter vor schädlichen Umwelteinflüssen

Förderfähig sind insbesondere:

  • Entwicklung und modellhafte Anwendung neuer Methoden, Verfahren und Produkte zum Schutz national wertvoller Kulturgüter vor den Folgen anthropogener Immissionen;
  • Erarbeitung von Strategien und Konzepten zur präventiven Konservierung, Sicherung und Bewahrung sowie Wartung und Pflege national wertvoller Kulturgüter und historischer Kulturlandschaften;
  • Entwicklung und Erprobung von Verfahren, Methoden und Produkten zum Umgang mit schädigenden Altrestaurierungen;
  • Weiterqualifizierungsangebote im Bereich des nachhaltigen Schutzes von Kulturgütern und historischen Kulturlandschaften;
  • innovative Maßnahmen zur Lösung von Konflikten im Schnittbereich von Denkmal-, Natur- und Kulturlandschaftsschutz insbesondere bezogen auf urbane Räume und energetische Nutzungsansprüche;
  • Vorhaben zum Kulturgüterschutz mit besonderem Fokus auf Kinder und Jugendliche, die Aspekte der Beteiligung und des ehrenamtlichen Engagements bzw. entsprechende innovative Methoden in den Mittelpunkt stellen.

 

Zudem gibt es die Option der Themenoffenen Förderung

Förderfähig sind insbesondere:

  • Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich umwelt- und gesundheitsfreundlicher Verfahren und Produkte;
  • der Austausch von Wissen über die Umwelt zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen sowie Vorhaben zur Vermittlung von Wissen über die Umwelt;
  • die Bewahrung und Wiederherstellung des nationalen Naturerbes.

 

Weitere Informationen:

DBU - Deutsche Bundesstiftung Umwelt
An der Bornau 2
49090 Osnabrück
Telefon (0541)9633-0
Telefax (0541)9633-190
www.dbu.de

Förderleitlinien

 

 

 STIFTUNG KULTURLANDSCHAFT 

Die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft realisiert als operativ tätige Stiftung vorrangig eigene Projekte, zum Teil in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen.

 

Daneben fördert sie auf Antrag auch Projekte Dritter, welche einen Beitrag leisten zur Verbesserung der wirtschaftlichen, kulturellen und ökologischen Qualität des ländlichen Raumes bzw. zur Schaffung der dazu erforderlichen Voraussetzungen.

 

Zuwendungsempfänger: öffentlich-rechliche Körperschaten (z. B. Landkreise, Gemeinden) und steuerbegünstigte Körperschaften

 

Mit dem Preis Landschafft zeichnet die Deutsche Stiftung Kulturlandschaft ausgewählte Landkreise oder Regionen aus.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Deutsche Stiftung Kulturlandschaft.

 

 STIFTUNG KULTURLANDPFLEGE 

Seit 1998 hat die Stiftung Kulturlandpflege über 200 freiwillige Projekte zur Verbesserung des Naturhaushaltes finanziell unterstützt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen Maßnahmen zum Erhalt historisch gewachsenen Kulturlandschaft. Das Förderangebot richtet sich vornehmlich, aber nicht ausschließlich, an die Jagdgenossenschaften und die einzelnen Grundeigentümer.

 

Zuwendungsempfänger: Jagdgenossenschaften, Eigenjagdbesitzer, Privatpersonen, Institutionen

 

Angestrebt werden Modelle der Kofinanzierung, z. B. zwischen Jagdgenossenschaften, Realverbänden, Gemeinden und der Stiftung Kulturlandpflege.

 

Die Förderrichtlinien geben nähere Auskunft.

 

Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Kulturlandpflege.

 

 BÜRGERSTIFTUNGEN UND REGIONALE FÖRDERER 

Vielerorts gibt es regional angelegte Stiftungen (oft „Bürgerstiftungen“ genannt), die es sich zur Aufgabe gemacht haben, in ihrer Region unter anderem den Umweltschutz zu unterstützen. Hier sind auch Förderungen für Streuobstwiesen denkbar. Eine Auflistung der regionalen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

 

www.suche.stiftungen.org

Unter dieser Adresse können Sie nach (regionalen) Stiftungen suchen, die über eine Homepage verfügen.

 

Allgemeine Informationen zu Fördermöglichkeiten:

www.foerderdatenbank.de

Hier können Sie nach Fördermöglichkeiten durch Bund, Länder und EU suchen.

 

Finanzierungshandbuch für Naturschutzmaßnahmen: Alles über mögliche Fördergelder, die Antragstellung, Gewinnung von Sponsoren und so weiter